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Aktenzeichen VII 99/06

Datum 25.01.1907

Leitsatz Kann nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche der Kläger, der nur einen Teil seiner Forderung einklagt, den eine Gegenforderung zur Aufrechnung stellenden Beklagten hiermit auf den nicht eingeklagten Teil seiner Forderung verweisen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640423E0266

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