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Aktenzeichen VII 540/06
Datum 20.09.1907
Leitsatz Kann der Verkaufswert von Häusern zum Zwecke der Fortsetzung der Enteignungsentschädigung in der Weise ermittelt werden, daß der Grund-, Gebäude- und kapitalisierte Ertragswert zusammengerechnet, von dieser Summe der Durchschnitt gezogen, und hiervon der Betrag der Abgaben und Lasten abgerechnet wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464042490311
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