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Aktenzeichen V 8/07
Datum 02.10.1907
Leitsatz Kann der durch falsche Versicherungen des Verkäufers über Eigenschaften der Kaufsache arglistig getäuschte Käufer das Erfüllungsinteresse verlangen? Muß er sich mit entsprechender Herabsetzung des Kaufpreises begnügen, wenn dieser erst später fällig wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464042510335
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