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Aktenzeichen VI 531/06

Datum 24.10.1907

Leitsatz Haftet, wer Frachtgut in einen ihm von der Bahnverwaltung gestellten Bahnwagen durch einen Spediteur einladen läßt, gegenüber dem Bahnunternehmer für eine dem Spediteur oder seinen Leuten zur Last fallende Unvorsichtigkeit bei der Verladung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464042600402

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