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Aktenzeichen VII 60/07

Datum 03.12.1907

Leitsatz Beginnt die zweiwöchige Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 234 Z.P.O.), wenn ein eingelegtes Rechtsmittel wegen eines von dem Gerichtsvollzieher verschuldeten Mangels der Zustellung der Rechtsmittelschrift (Nichtbeglaubigung der Terminsbestimmung) ungültig ist, und deshalb die Rechtsmittelfrist versäumt wurde, erst mit dem Tage, an welchem der Prozeßbevollmächtigte der zustellenden Partei von dem Zustellungsmangel Kenntnis erlangte, oder bereits mit dem Zeitpunkte, von welchem an seine Unkenntnis dieses Mangels aufhörte, unverschuldet zu sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464043350186

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