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Aktenzeichen VI 374/07

Datum 19.12.1907

Leitsatz 1. Zur Bestimmung der Voraussetzungen des Schuldversprechens nach § 780 und des Schuldanerkenntnisses nach § 781 B.G.B. 2. Irregulärer Verwahrungsvertrag durch Umwandlung einer schon bestehenden Schuld in ein verzinsliches Depositum. 3. Findet auf einen solchen Verwahrungsvertrag die Vorschrift des § 364 Abs. 2 B.G.B. Anwendung? 4. Kann der gemäß § 1443 Abs. 1 B.G.B. in eigenem Namen klagende gütergemeinschaftliche Ehemann nur auf Leistung an beide Ehegatten gemeinsam klagen? 5. Ist die Ehefrau eine zulässige Zeugin, wenn der Mann als Haupt der ehelichen Gütergemeinschaft aus eigenem Rechte den Prozeß führt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464043430262

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