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Aktenzeichen II 280/07

Datum 10.01.1908

Leitsatz 1. Berechtigt der von dem einen Vertragsteile erklärte Rücktritt vom Vertrage nach § 326 B.G.B. dann, wenn der Rücktritt aus irgendeinem Grunde ungerechtfertigt ist, den anderen Vertragsteil, schlechthin und ohne weiteres nach § 326 a. a. O. Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten? 2. Tragweite einer Aufforderung des Verkäufers an den Käufer, in bestimmter Frist die ihm vorbehaltene Verfügung über die Ware zu treffen und sie abzunehmen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640434E0313

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