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Aktenzeichen VI 254/07

Datum 16.01.1908

Leitsatz Darf in einem Falle des § 389 Abs. 1 Z.P.O. die Zeugnisverweigerung für unrechtmäßig erklärt werden, ohne daß der Zeuge zur mündlichen Verhandlung über diese Weigerung als Partei geladen war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464043550343

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