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Aktenzeichen IV 322/07

Datum 19.03.1908

Leitsatz Kann ein Vertrag über den Ausschluß der Tierhalterhaftung nur dann festgestellt werden, wenn sich annehmen läßt, daß die Beteiligten an den Eintritt eines Tierschadens gedacht haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640436E0431

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