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Aktenzeichen VII 233/07
Datum 17.03.1908
Leitsatz 1. Kann jemandem darüber, ob er in einem bestimmten Zeitpunkt über das Bestehen einer Tatsache Zweifel gehabt hat, ein richterlicher Eid auferlegt werden? 2. Zur Anwendung des § 476 Z.P.O. 3. Pfandrechtserwerb des Zentralbankiers an Inhaberpapieren, die dem Provinzialbankier, der sie ihm in Depot sendet, nicht gehören. Verhältnis des § 8 des Bankdepotgesetzes vom 5. Juli 1896 zu den allgemeinen Bestimmungen über die Bedeutung des guten Glaubens für den Erwerb des Pfandrechts.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044230130
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