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Aktenzeichen III 248/07

Datum 17.01.1908

Leitsatz 1. Sind Eingemeindungen und die Rechtsfolgen, die sich daraus insbesondere für die Beamten der eingemeindeten Kommunen ergeben, grundsätzlich nach den Vorschriften des bürgerlichen, oder nach denen des öffentlichen Rechts zu beurteilen? 2. Haben die Beamten der eingemeindeten Kommunen ein Recht darauf, daß mit ihnen vor der Eingemeindung eine ihre künftige Stellung regelnde Vereinbarung getroffen werde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044370213

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