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Aktenzeichen II 539/07
Datum 05.05.1908
Leitsatz Inwieweit ist bei einem Übersendungskaufe dann, wenn der Verkäufer nach dem Vertrage an seinem Wohn- oder Niederlassungsorte zu erfüllen hatte, der Käufer ihm aber eine Nachfrist gemäß § 326 Abs. 1 B.G.B. für die Lieferung der Ware nach dem Zeitpunkte bestimmt hat, wo diese am Bestimmungsorte eintreffen sollte, diese Fristsetzung für rechtswirksam zu erachten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044510329
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