zurück

Aktenzeichen IV 174/08

Datum 07.05.1908

Leitsatz Kann ein Urteil, durch das die Revision als unzulässig verworfen worden ist, wegen neuerdings aufgefundener oder benutzbar gewordener Urkunden mit der Restitutionsklage angefochten werden? Ist es insbesondere statthaft, mit einer derartigen Klage auf eine andere Entscheidung darüber anzutragen, ob der Wert des Beschwerdegegenstandes der Revision der gesetzlichen Anforderung entspricht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044520334

Download PDF

zurück