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Aktenzeichen VI 562/07

Datum 18.05.1908

Leitsatz 1. Ist die Rechtsmitteleinlegung auf den Namen eines schon Verstorbenen rechtswirksam? 2. Wie ist zu verfahren, wenn, nachdem nach Einlegung der Revision, aber vor Einreichung der Revisionsbegründung während des Laufes der Begründungsfrist das Verfahren wegen Todes des Revisionsklägers ausgesetzt ist, der Revisionsbeklagte die angeblichen Rechtsnachfolger und den Prozeßbevollmächtigten zur Aufnahme des Verfahrens lädt, und die Geladenen im Termine nicht erscheinen? Versäumniszwischenurteil in einem solchen Falle.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640445E0390

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