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Aktenzeichen V 372/07

Datum 20.05.1908

Leitsatz Erfordert die Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts eine dem anderen Teile gegenüber abgegebene Willenserklärung? Setzt sie auf seiten des Anfechtungsberechtigten Kenntnis vom Anfechtungsrechte oder vom Anfechtungsgrunde voraus?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044610398

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