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Aktenzeichen VII 565/07

Datum 12.06.1908

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein in einer Versicherungssache von einer Ärztekommission erstattetes Schiedsgutachten wegen offenbarer Unbilligkeit angefochten werden? 2. Ist eine offenbare Unbilligkeit oder eine Verletzung der Vertragstreue schon dann als vorhanden anzunehmen, wenn die Versicherungsgesellschaft zum Mitgliede der Schiedskommission oder zum Obmann ihren Vertrauensarzt berufen hat, auf dessen Rat sie den Schadensanspruch des Versicherten abgelehnt hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464045250167

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