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Aktenzeichen VII 151/08

Datum 18.09.1908

Leitsatz Was ist der den Nennbetrag übersteigende Ausgabewert der Aktien im Sinne der Tarifst. 1a zum Reichsstempelgesetz vom 14. Juni 1900? Ist für seine Feststellung grundsätzlich nur der Bilanzwert der die Gegenleistung für die neu ausgegebenen Aktien bildenden Vermögensgegenstände maßgebend, oder kann zur Ermittlung des Ausgabewertes der festgesetzte Emissionskurs gleichzeitig ausgegebener Aktien herangezogen werden? Wie ist der Ausgabewert zu berechnen, wenn die neuen Aktien zum Erwerbe von Aktien anderer Gesellschaften verwendet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640452E0199

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