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Aktenzeichen II 566/07
Datum 13.10.1908
Leitsatz Welcher Zeitpunkt ist für die Bestimmung des Wertes des im Wege der Enteignung entzogenen Grundstücks maßgebend, wenn die in § 16 des preuß. Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 vorgesehene Einigung zwischen den Beteiligten, jedoch nur "zum Zwecke der Überlassung des Besitzes", stattgefunden hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640454F0347
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