zurück
Aktenzeichen VII 120/08
Datum 09.10.1908
Leitsatz Wie gestaltet sich beim Werkvertrag die Haftbarkeit des Unternehmers für Mängel des hergestellten Werkes, wenn dieses nur den Teil einer Anlage bildet, zu der der Besteller einen anderen Teil hergestellt hat, und auch dieser Teil Mängel aufweist, die für die Unbrauchbarkeit des Ganzen von mitwirkender Bedeutung gewesen sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464045570381
zurück