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Aktenzeichen I 242/82
Datum 17.05.1882
Leitsatz Ist eine auf Zahlung von Hilfs- oder Bergelohn gerichtete Klage nicht bloß auf desfallsige Einrede des Beklagten, sondern auch von Amts wegen abzuweisen, so lange das in §§. 36 flg. der Strandungsordnung vom 17. Mai 1874 angeordnete Verfahren vor den Verwaltungsbehörden nicht stattgefunden hat? Ist die Klage zur Zeit überhaupt abzuweisen, oder vorbehältlich des Betrages über den Rechtsgrund des Anspruches zu erkennen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464007150064
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