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Aktenzeichen IVa 66/82

Datum 05.05.1882

Leitsatz 1. Bedarf es nach den Vorschriften des märkischen Provinzialrechtes zum gültigen Abschlusse von Erbpachtverträgen über Pfarrgrundstücke des Beitrittes der Kirchenvorsteher? 2. Welchen Einfluß haben später eingetretene juristische Thatsachen (Abschluß eines Gemeinheitsteilungsrezesses, Durchführung eines Konkurs- und Subhastationsverfahrens über das Vermögen, bezw. den Grundbesitz des Erbpachters nach den Vorschriften der Allg. Gerichtsordnung) auf die Konvaleszenz einer an sich ungültigen Veräußerung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464007430230

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