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Aktenzeichen II 100/81

Datum 10.02.1882

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen kann demjenigen, der einen fremden Familiennamen als Firma führt, von dem Träger dieses Namens der Gebrauch der Firma untersagt werden? 2. Welche Wirkung ist der innerhalb der Frist des §. 64 des preuß. Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche erfolgten Eintragung einer damals bereits bestehenden älteren Firma in das Handelsregister beizulegen? 3. Kann unter Herrschaft der rheinisch-französischen Gesetzgebung das Recht auf eine Firma durch Ersitzung erworben werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640074E0279

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