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Aktenzeichen II 104/81
Datum 04.04.1882
Leitsatz 1. Steht demjenigen, welcher durch die mangelhafte und vorschriftswidrige Beschaffenheit der Einrichtungen an einer Landstraße einen Unfall erlitten hat, ein Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat zu? 2. Ist dieser Anspruch, wenn er auch vor dem Inkrafttreten des Dotations-Ausführungsgesetzes vom 18. Juli 1875 entstanden war, unter Herrschaft desselben gegen den betreffenden Provinzialverband geltend zu machen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464007510288
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