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Aktenzeichen II 287/82
Datum 04.07.1882
Leitsatz Ist, wenn der Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache in Frage steht, das Revisionsgericht an die Auslegung, welche der Berufungsrichter dem früheren Urteile giebt, gebunden, oder steht es ihm zu, den Sinn dieses Urteiles f ei zu prüfen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640076A0351
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