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Aktenzeichen III 45/82

Datum 05.05.1882

Leitsatz Ist die Prozeßgebühr nach dem Werte des in der Klage angegebenen Streitgegenstandes zu berechnen, wenn die Klage durch einen bei dem Vorsitzenden des Gerichtes eingereichten Schriftsatz zurückgenommen und die mündliche Verhandlung auf den Kostenpunkt beschränkt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640076C0356

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