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Aktenzeichen III 37/82

Datum 22.05.1882

Leitsatz Gestattet §. 774 Abs. 1 C.P.O. nach Erschöpfung der zulässigen Geldstrafen zu erkennen, daß der Schuldner durch Haft zur Vornahme der ihm obliegenden Handlung anzuhalten sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640076D0358

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