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Aktenzeichen IV 262/82

Datum 29.09.1882

Leitsatz Ist, wenn die Beschwerde des Revisionsklägers sowohl die Klage als die Widerklage betrifft, der Gegenstand der die Klage und die Widerklage betreffenden Revisionsbeschwerden in Ansehung der Revisionssumme zusammenzurechnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464007750383

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