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Aktenzeichen II 212/08

Datum 04.12.1908

Leitsatz Was versteht § 459 Abs. 1 B.G.B. unter Fehlern, die den Wert oder die Tauglichkeit der Kaufsache zu dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464046190082

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