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Aktenzeichen I 362/08

Datum 20.01.1909

Leitsatz 1. Unvollständige Angabe der Firma des Bezogenen im Wechsel. 2. Wird durch das Akzept des Nichtbezogenen eine Wechselverpflichtung begründet? 3. Liegt in dem Akzepte des Nichtbezogenen, wenn dieser es dem Aussteller übersendet, die Ermächtigung, daß der Aussteller die Adresse des Wechsels mit dem Akzepte in Übereinstimmung bringen dürfe? 4. Einrede des Akzeptanten, daß sich der Wechselgläubiger durch die Geltendmachung des Wechsels auf seine Kosten ohne rechtlichen Grund bereichere.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464046380208

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