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Aktenzeichen V 234/08

Datum 06.03.1909

Leitsatz Wie ist zu verfahren, wenn ein teilweise erfüllter Kaufvertrag von dem im Besitze des gekauften Grundstückes befindlichen Käufer mit der Betrugsklage angefochten ist und nach dem Ausbruche des Konkurses über das Vermögen des Käufers der Konkursverwalter den unterbrochenen Rechtsstreit nicht aufnehmen, vielmehr die Aufnahme dem Gemeinschuldner überlassen will?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640465F0368

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