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Aktenzeichen V 245/08

Datum 11.03.1909

Leitsatz Geht, wenn Bestandteile oder Zubehörstücke eines mit einer Hypothek belasteten Grundstückes von diesem weggebracht sind, ohne daß ihre hypothekarische Haftung erloschen ist, durch die spätere Abtretung der Hypothek zugleich auch der Anspruch auf Rückschaffung der Gegenstände auf den neuen Gläubiger über?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464046610378

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