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Aktenzeichen VII 356/08
Datum 30.04.1909
Leitsatz Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist. Genügt zur Annahme eines unabwendbaren Zufalles, daß dem Säumigen kein Verschulden zur Last fällt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464047520322
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