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Aktenzeichen V 43/08

Datum 10.07.1909

Leitsatz 1. Über Kündigung und Ausklagung von Nachlaßverbindlichkeiten beim Vorhandensein mehrerer Miterben. Verhältnis der Gesamtschuldklage des § 2058 zur Gesamthandklage des § 2059 Abs. 2 BGB. 2. Einrede der mangelnden Passivlegitimation und notwendige Streitgenossenschaft unter den Miterben. 3. Vorbehalt der beschränkten Haftung nach § 780 ZPO. und § 2059 Abs. 1 BGB.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640475D0366

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