zurück

Aktenzeichen III 467/08

Datum 13.07.1909

Leitsatz 1. Zur Anwendung des § 571 BGB. 2. Tritt die Fälligkeit einer Hypothek, die auf einem Grundstücke für dessen Mieter eingetragen ist, gemäß § 111 ZwVG. auch dann ein, wenn diesem Eintritte ein Recht des Erstehers aus dem Mietvertrage nach § 571 BGB. und § 57 ZwVG. entgegensteht? 3. Bedeutung des sog. Surrogationsprinzips im Verfahren betreffend die Zwangsversteigerung von Grundstücken. 4. Rechtliche Natur der Übertragung der gegen den Ersteher auf Zahlung des Bargebotes bestehenden Forderung auf die Berechtigten, deren Ansprüche zur Hebung gelangt sind, und der Eintragung einer Sicherungshypothek für diese Forderung auf dem versteigerten Grundstücke. 5. Sind bei der Zwangsvollstreckung aus der übertragenen Forderung auch solche Einwendungen statthaft, die bei einer im Wege des Rechtsstreites erfolgenden Geltendmachung des ursprünglichen Anspruchs von dem Ersteher hätten entgegengesetzt werden können?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464047650404

Download PDF

zurück