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Aktenzeichen V 142/09

Datum 22.01.1910

Leitsatz Ist die Wirksamkeit eines Aufrechnungsvertrages dadurch bedingt, daß die Voraussetzungen für eine einseitige Aufrechnung vorliegen, insbesondere die verrechneten Forderungen den Vertragsteilen gegeneinander zustehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048590377

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