zurück
Aktenzeichen V 142/09
Datum 22.01.1910
Leitsatz Ist die Wirksamkeit eines Aufrechnungsvertrages dadurch bedingt, daß die Voraussetzungen für eine einseitige Aufrechnung vorliegen, insbesondere die verrechneten Forderungen den Vertragsteilen gegeneinander zustehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048590377
zurück