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Aktenzeichen V 103/09

Datum 29.01.1910

Leitsatz Inwieweit dürfen in den polnischen Landesteilen des preußischen Staates zur Verhinderung der Veräußerung von Grundstücken an Polen Vertragsstrafen bedungen und hypothekarisch sichergestellt werden? Verstoßen solche Abreden insbesondere gegen das Freizügigkeitsgesetz vom 1. November 1867 oder, sofern das Strafversprechen und die Sicherstellung bei Genehmigung einer neuen Ansiedelung behördlicherseits gefordert wird, gegen die §§ 13, 13b des preuß. Ansiedelungsgesetzes vom 25. August 1876/10. August 1904?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464049040016

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