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Aktenzeichen V 354/09
Datum 07.05.1910
Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen können Baulieferanten wegen Wegschaffung von Materialien, die sie in einen Neubau verbaut hatten, für den Ausfall einer Hypothek ersatzpflichtig gemacht werden, insbesondere wenn ihnen das Eigentum vorbehalten war? 2. Unentschuldbarer Rechtsirrtum. 3. Wie ist der Schade zu berechnen, wenn der ausgefallene Hypothekengläubiger selbst Ersteher des Grundstücks ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464049550333
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