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Aktenzeichen V 221/09

Datum 04.05.1910

Leitsatz 1. Inwieweit kann für die Zwangsverwaltungskosten das Vorrecht des § 10 Nr. 1 ZwVG. in Anspruch genommen werden? Ist der Prozeßrichter bei der Entscheidung dieser Frage an eine nach § 153 a. a. O. ergangene Anweisung des Vollstreckungsrichters gebunden? 2. Hat der Gläubiger wegen Nichtaufnahme der Kosten in das geringste Gebot ein Beschwerderecht gegenüber dem Zuschlag, wenn das Meistgebot zur Deckung seines zurückgewiesenen Anspruchs ausreicht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464049620397

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