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Aktenzeichen III 390/09
Datum 21.06.1910
Leitsatz 1. Ist der Erbe des Mieters oder der mit den gesetzlichen Befugnissen ernannte Testamentsvollstrecker zur Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 569 Satz 1 BGB. berechtigt? 2. Setzt die nach § 569 Satz 2 BGB. zulässige Kündigung voraus, daß sie für den ersten Termin, für den sie zu erfolgen hat, möglich ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A0A0035
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