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Aktenzeichen II 649/09

Datum 04.10.1910

Leitsatz Kann ein Fabrikant, der sich zum Vertriebe seiner Waren eines Handlungsagenten bedient, dessen Provisionsanspruch gemäß § 88 Abs. 1 HGB. mit der Begründung bestreiten, daß die Geschäfte nicht zur Ausführung gelangt sind, wenn der Grund der Nichtausführung darin bestand, daß die Fabrik zu der Zeit, wo die Lieferung erfolgen sollte, mit Bestellungen überhäuft war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A2D0167

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