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Aktenzeichen V 565/09

Datum 12.10.1910

Leitsatz Entwertung einer auf mehreren Grundstücken zur Gesamthaft eingetragenen Sicherungshypothek, auf die der zahlende Eigentümer eines Einzelgrundstücks nach § 1173 Abs. 2 BGB. Anspruch hat, durch Vorrechtseinräumungen auf den anderen Grundstücken. Kann die Zahlung nach § 1165 BGB. verweigert und Löschung nach § 1169 BGB. auch gegenüber einem gutgläubigen Erwerber der Sicherungshypothek verlangt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A3A0213

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