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Aktenzeichen VI 403/09

Datum 19.09.1910

Leitsatz Hat die geschiedene Ehefrau einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB. gegen denjenigen, zu dessen Gunsten und unter dessen Mitwirkung der geschiedene Ehemann sich seines ganzen angreifbaren Vermögens zu dem Zwecke entäußert hat, um die Unterhaltsansprüche der Frau zu vereiteln? Verhältnis des § 826 BGB. zu § 3 Nr. 1 des Anfechtungsgesetzes vom 20. Mai 1898.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A3E0224

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