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Aktenzeichen V 693/09
Datum 14.12.1910
Leitsatz Kann, wenn ein Teil einer künftigen, noch nicht eingetragenen Briefhypothek abgetreten wird, der Erwerb der Teilhypothek vor der Eintragung der Hypothek eintreten? Kann sich in einem solchen Falle der Abtretungsempfänger für den Bestand der Hypothek auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs berufen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A740416
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