Aktenzeichen V 62/10
Datum 17.12.1910
Leitsatz 1. Sind für die Frage, ob dem Erwerbe des Eigentums an einem Grundstücke, worüber das Grundbuch noch nicht angelegt ist, der Mangel eines gültigen obligatorischen Rechtsgrundes entgegensteht, die bisherigen Gesetze maßgebend? 2. War nach preuß. Allg. Landrechte zum Eigentumserwerbe außer der Einigung der Beteiligten über die Eigentumsübertragung ein gültiger obligatorischer Rechtsgrund (Titel) erforderlich? 3. Ist im Falle eines Bordellkaufes, der wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig ist, die Einigung der Beteiligten über die Übertragung des Eigentums an dem Bordellgrundstücke gültig? und kann der Bordellkäufer auf Feststellung seines Eigentums gegen den Verkäufer klagen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B120068
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