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Aktenzeichen I 148/10

Datum 04.01.1911

Leitsatz 1. Ist, wenn beförderte Güter erst nach der Ankunft am Bestimmungsplatze verloren gehen, die Anzeige der Löschbereitschaft erforderlich, um die Verjährungsfrist nach §§ 439, 414 HGB. in Lauf zu setzen? 2. Hat der Schiffer, wenn er Güter an einen unberechtigten Dritten ausliefert, den dadurch verursachten "Verlust" der Güter vorsätzlich herbeigeführt? 3. Kann sich der Schuldner, der auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages in Anspruch genommen wird, darauf berufen, daß der Gläubiger unterlassen habe, ihm von Unregelmäßigkeiten seines mit der Erfüllung beauftragten Gehilfen Mitteilung zu machen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B190108

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