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Aktenzeichen VII 583/10

Datum 19.01.1911

Leitsatz Hat der inländische Richter das Vollstreckungsurteil auch dann zu erlassen, wenn der Beklagte die Zuständigkeit des ausländischen Gerichts bestreitet, und dieses seine Zuständigkeit gegenüber dem ausgebliebenen Beklagten nur im Wege des Versäumnisverfahrens deshalb als vorhanden angesehen hatte, weil es die vom Kläger zur Begründung der Zuständigkeit vorgetragenen Behauptungen auf Grund fingierten Zugeständnisses als wahr angenommen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B240147

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