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Aktenzeichen V 373/10
Datum 04.01.1911
Leitsatz 1. Gemeinsame Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen. Bis zu welcher Grenze kann von der Gläubigerversammlung eine Aufgabe oder Beschränkung von Rechten der Gläubiger beschlossen werden? Formelle und materielle Erfordernisse eines solchen Beschlusses. 2. Wird das Stimmrecht eines Gläubigers auf Grund seiner Schuldverschreibung durch eine ihm gewährte Teilleistung beeinflußt? 3. Folgen einer gleichzeitig aus prozessualen und aus sachlichen Gründen ausgesprochenen Klagabweisung.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B3F0259
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