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Aktenzeichen VII 313/10
Datum 11.04.1911
Leitsatz Was ist im Sinne der Tarif-Nr. 1a des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906 unter dem den Nennbetrag übersteigenden Ausgabewert der Aktien zu verstehen? Ist bei der Bestimmung dieses Wertes auch der Umstand zu berücksichtigen, daß die bisherigen Aktionäre gegen Gewährung der neuen Aktien auf ein ihnen satzungsgemäß zustehendes Bezugsrecht verzichtet haben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C240138
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