zurück

Aktenzeichen I 75/10

Datum 03.05.1911

Leitsatz Aufhebung des Berufungsurteils durch das Revisionsgericht unter Zurückverweisung der Sache. Darf das Berufungsgericht bei der erneuten Entscheidung wegen eines Gewohnheitsrechtes, das früher nicht zur Sprache gebracht war, von der rechtlichen Beurteilung des Revisionsgerichts abweichen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C330189

Download PDF

zurück