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Aktenzeichen I 199/10

Datum 08.07.1911

Leitsatz Hat eine jüngere Firma, deren Inhaber durch ihre Benutzung vor dem 1. Oktober 1909 nicht gegen den § 8 des UWG. vom 27. Mai 1896 verstieß, einer älteren Firma zu weichen, wenn sich nach dem 1. Oktober 1909 zwischen beiden Firmen eine Verwechselungsgefahr im Sinne des § 16 des UWG. vom 7. Juni 1909 herausstellt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D080027

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